1. Begründung eines Rechtsverhältnisses und Geltungsbereich dieser AGB
Diese AGB gelten für das Rechtsverhältnis, das durch den Erwerb von Sitzplatzreservierungen samt Verzehrgutscheinen zwischen der Festzelt GmbH und dem jeweiligen Kunden begründet wird. Für nicht Vertragsinhalt, auch wenn das Festzelt diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Die Wirksamkeit des in Satz 1 genannten Rechtsverhältnisses steht unter der aufschiebenden Bedingung des Abschlusses eines entsprechenden Veranstaltungsvertrags zwischen dem Festzelt und der Stadt München in Bezug auf das Oktoberfest 2025. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn das Festzelt diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Leistungsgegenstand, Bestellung, Vertragsabschluss und Besuchsrecht
2.1 Leistungsgegenstand: Vertragsgegenstand ist die Reservierung von Sitzplätzen im Festzelt an einem konkreten Tag für einen konkreten Zeitraum anlässlich des Münchner Oktoberfestes 2025 sowie der Kauf von Wertgutscheinen (nachfolgend „Reservierungen“). Reservierungen können nur sitzplatzweise erfolgen. Für die Reservierungen ist eine Mindestabnahme bzw. die Abnahme von Wertgutscheinen pro Person erforderlich sowie eine Bearbeitungsgebühr. Im Falle einer Reservierung werden dem Kunden die Sitzplätze für die in der Reservierung angegebenen Personenzahl für die jeweils vereinbarte Reservierungszeit zur Verfügung gestellt.
Die Mindestabnahme/Wertgutscheine können während des Aufenthaltes zur vereinbarten Reservierungszeit im Festzelt eingelöst werden. Platzwünsche werden möglichst berücksichtigt.
Sitzplätze an bestimmten Tischen können jedoch nicht garantiert werden.
2.2 Reservierungsanfragen: Reservierungsanfragen können nur über das Reservierungsportal/ Online-Präsenz auf unserer Website www.muenchnerstubn-festzelt.de erfolgen.
2.3 Online-Bestellung: Im Falle einer Reservierungsanfrage über die Website kommt die Reservierung wie folgt zustande: Zur Vornahme der Reservierung ist eine Anmeldung auf der Online-Präsenz des Festzeltes erforderlich. Die dortige Übersicht verfügbarer Reservierungstage und Sitzplätze stellt noch kein Vertragsangebot dar, sondern lediglich eine Aufforderung des Festzeltes an den Kunden zur Abgabe eines Angebotes. Der Kunde gibt über den dafür vorgesehenen Online Befehl ein verbindliches Angebot auf Vertragsabschluss ab. Pro Reservierungstag ist nur eine Reservierungszeit (Mittag/Nachmittag/Abend) bestellbar. Nach Eingang der Reservierungsanfrage erhält der Kunde je nach Verfügbarkeit eine Bestätigung/Zahlungsaufforderung per Email, die die Annahme des Angebotes darstellt
2.4 Besuchsrecht: Das Festzelt als Aussteller der Reservierungen will den Zutritt zum Festzelt und den reservierten Plätzen nicht jedem, sondern nur denjenigen Personen gewähren, welche die Reservierung direkt beim Festzelt oder im Rahmen einer zulässigen Weitergabe nach Ziffer 7.3 erworben haben. Das Festzelt gewährt daher nur denjenigen Personen das Recht, die jeweilige Veranstaltung zu besuchen (nachfolgend: „Besuchsrecht“) die entweder durch auf die Reservierungsbestätigung oder Einlassbändchen gedruckte Individualisierung Merkmale
(Bsp. Namensaufdruck) identifizierbar sind oder die nach Ziffer 7.3 Reservierungen zulässig erworben haben. Zum Nachweis seiner Identität hat der jeweilige Besucher ein geeignetes amtliches Identifikationsdokument mit sich zu führen und auf Verlangen des Festzeltes und/oder der von ihr beauftragten Personen vorzulegen. Reservierungsbestätigungen und/oder Einlassbändchen, die auf dem vom Festzelt nicht autorisierten Verkaufs- oder Versteigerungsplattform im Internet oder von Dritten erworben werden, vermitteln kein Besuchsrecht nach dieser Ziffer und können Rechtsfolgen nach Ziffer 7.4 auslösen. Das Festzelt erfüllt die ihr obliegenden Pflichten hinsichtlich des Besuchsrechts des Kunden oder des jeweiligen Inhabers der Reservierungsbestätigung und/ oder Einlassbändchen, indem sie einmaligen Zutritt zum Festzelt gewährt, die reservierten Sitzplätze zur Verfügung stellt und die Mindestabnahme/ Wertgutscheine eingelöst werden können. Das Festzelt wird auch dann von ihrer Leistungspflicht befreit, wenn der Einlass der jeweiligen Personen an der vorstehend geschilderten erforderlichen Individualisierung des/r Kunde/n scheitert. Auch hierdurch nicht einlösbare Mindestabnahme/Wertgutscheine verfallen vollständig.
3. Zahlungsmodalitäten
3.1 Preise: Alle Preisangaben verstehen sich, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, zuzüglich Liefer- und Versandkosten. Zahlungen zum Erwerb der Verzehrgutscheine sind binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum durch Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto zu leisten. Etwaige Überweisungskosten sind vom Kunden zu tragen. Daneben wird eine Bearbeitungsgebühr pro Sitzplatzreservierung der umfassten Personen erhoben. Im Festzelt ist eine Zahlung mit EC Karte oder Kreditkarte möglich. Eine Zahlung mit Bargeld ist nicht möglich.
3.2 Stornierung durch das Festzelt: Sollte die Zahlung nicht vollständig und / oder fristgemäß durchgeführt werden, ist das Festzelt berechtigt, die Bestellung ersatzlos zu stornieren bzw. die Reservierung zu sperren. Die entsprechenden Reservierungsbestätigungen verlieren hierdurch ihre Gültigkeit. Entstandene Mehrkosten sind vom Kunden zu erstatten. Die Geltendmachung von weitergehenden Schadenersatzansprüchen bleibt dem Festzelt vorbehalten.
4. Festbetrieb, Einlass, Verzehrgutschein
4.1 Einlass: Der Einlass in das Festzelt ist für den Kunden und seine Gäste nur mit Reservierungsbestätigung und Einlassband zu dem bestätigten Reservierungstermin möglich. Die reservierten Sitzplätze sind vollständig und pünktlich einzunehmen. Das Festzelt ist nicht verpflichtet, die reservierten Sitzplätze für den Kunden länger als 20 Minuten nach Beginn der bestätigten Reservierungszeit freizuhalten. Bei Überfüllung des Festzeltes, kann aus Sicherheitsgründen auch mit Reservierung ein Einlass in das Festzelt verwehrt werden.
4.2 Sitzplatz: Die Reservierung besteht nur aus der in der Reservierungsbestätigung angegebenen Sitzplätze (max. 10 bzw. 8 Personen pro Tisch) und für die Dauer der Reservierung. Das Festzelt behält sich vor, dem Kunden bei unvorhergesehenem organisatorischem und/oder logistischem Bedarf einen anderen Tisch zuzuweisen. Nicht besetzte Sitzplätze einer Tischreservierung können durch das Festzelt anderen Kunden zugeteilt werden. Beim Verlassen des Festzeltes verfällt der Anspruch auf die reservierten Sitzplätze.
Die zeitlich begrenzten Reservierungen sind nach Ablauf der Reservierungszeit freizugeben und der Kunde hat mit seinen Gästen das Festzelt umgehend zu verlassen. Ein Verweilen in den Gängen nach dieser Zeit ist aus sicherheitsrechtlichen Gründen untersagt.
4.3 Wertgutscheine: Die erworbenen Wertgutscheine können im aufgedruckten Zeitraum im Festzelt eingelöst werden. Nach diesem Zeitraum können übrig gebliebene Wertgutscheine des Münchner Stubn Festzelts bis 31.10.2025 im Wirtshaus Münchner Stubn, Bayerstraße 35-37, 80335 München eingelöst werden. Danach verfällt die Gültigkeit. Eine Erstattung oder Barauszahlung von Gutscheinen – Restsummen oder nicht eingelösten Gutscheinen ist nicht möglich.
5. Abholung und Versand
5.1. Abholung: Die Einlassbändchen, Reservierungsbestätigung und Verzehr-/ Wertgutscheine können nach vollständigem Zahlungseingang jeweils nur Dienstags ab dem 29.07.2025 bis 09.09.2025 (auser an Feiertagen), ausschließlich im Münchner Stubn Büro, Goethestraße 5 / 4. Stock, 80336 München zu den Büroöffnungszeiten (10:00-12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr) durch den Kunden unter Vorlage eines geeigneten amtlichen Identifikationsdokuments abgeholt werden.
5.2 Versand: Bei entsprechender Angabe bzw. Mitteilung durch den Kunden können die Einlassbändchen und Verzehr- Wertgutscheine auch kostenpflichtig postalisch an den Kunden versendet werden, wobei das Festzelt das Versandunternehmen auswählt. Der Versand erfolgt nach vollständigem Zahlungseingang ab dem 21.07.2025 bis spätestens zum 12.09.2025 (Ab 01.09.2025 ist kein Versand außerhalb der EU möglich.).
6. Rücknahme und Erstattung
6.1 Kein Widerrufs- oder Rücknahmerecht: Auch, wenn das Festzelt Reservierungen über Fernkommunikationsmittel im Sinne §312c Abs. 2 BGB anbietet und damit gemäß §312c Abs. 1 BGB ein Fernabsatzvertrag vorliegen kann, besteht gemäß §312g Abs.2 Nr.9 BGB kein Widerrufsrecht des Kunden beim Kauf einer Reservierung. Dies bedeutet, das ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht. Jede Angebotsabgabe bzw. Bestellung von Reservierungen ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch das Festzelt bindend und verpflichtend zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Reservierungen.
6.2: Stornierung und Reduzierung der Reservierungen durch den Kunden: Eine kostenfreie Stornierung oder Reduzierung der Reservierungen durch den Kunden ist nur bis 30.06.2025 möglich und muss dem Festzelt schriftlich angezeigt werden. Bei einer Stornierung oder Reduzierung ab 01.07.2025 wird eine Stornogebühr in Höhe von 15% des Rechnungsbetrag– erhoben. Die Stornierung oder Reduzierung kann nur tischweise erfolgen. Sollten die Einlassbändchen und Verzehr-/ Wertgutscheine bereits vom Kunden abgeholt oder an den Kunden versendet worden sein, ist eine Stornierung oder Reduzierung durch den Kunden ausgeschlossen. Ab dem 22.08.2025 ist eine Stornierung oder Reduzierung durch den Kunden generell ausgeschlossen.
7. Nutzung und Weitergabe
7.1 Sinn und Zweck: Zur Durchsetzung von Hausverboten und zur Erhaltung einer möglichst breiten Versorgung der Allgemeinheit mit Reservierungen zu sozialverträglichen Preisen liegt es im Interesse des Festzelts, seinen Kunden und der Besucher des Oktoberfestes, die nicht autorisierte Weitergabe von Reservierungen einzuschränken, um auf diese Weise, Preisspekulationen zu unterbinden (z.B. den Kauf von Reservierungen mit dem Ziel der direkten Weiterveräußerung und/oder den Weiterverkauf von Reservierungen zu überhöhten Preisen).
7.2
Unzulässige Weitergabe:
d) Reservierungen ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung des Festzelts kommerziell oder gewerblich zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung, als Bonus, als Werbegeschenk, als Gewinn oder als Teil eines nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets;
e) Reservierungen an Personen weiterzugeben, gegen die ein Hausverbot besteht, sofern dem Kunden dieser Umstand bekannt war oder bekannt sein musste.
7.3
Zulässige Weitergabe: Eine private Weitergabe einer Reservierung (d.h. Reservierungsbestätigungen und/oder Einlassbändchen) aus nicht kommerziellen Gründen, insbesondere bei Krankheit oder anderweitiger Verhinderung des Kunden, ist zulässig, wenn kein Fall der unzulässigen Weitergabe im Sinne der Regelung in Ziffer 7.2 vorliegt. Dem Kunden steht dabei www.oktoberfest-booking.com als autorisierte Plattform zur Verfügung. Außerhalb der Plattform kann der Kunde die Rechte und Pflichten aus dem mit dem Festzelt geschlossenen Vertrag (und damit auch das Besuchsrecht) an einen Dritten nur dadurch übertragen, dass der Dritte an seiner Stelle in den Vertrag mit dem Festzelt unter Übernahme sämtlicher Rechte und Pflichten eintritt. Dieser Eintritt setzt die Zustimmung des Festzelts voraus, die hiermit unter den im Folgenden genannten Bedingungen vorab erteilt wird, wenn:
Sofern ein Vertragspartner des Festzelts in zulässiger Weise mehrere Besuchsrechte im Rahmen eines mit dem Festzelt geschlossenen Vertrages erworben hat und diese Besuchsrechte in zulässiger Weise an mehrere Dritte abtritt, kommen durch den Eintritt jeweils gesonderte Verträge zwischen dem Festzelt und den eintretenden Personen zustande.
7.4
Maßnahmen bei unzulässiger Weitergabe: Im Falle eines Verstoßes oder mehrerer Verstöße gegen die Regelung in Ziffer 7.2 und/oder in den Fällen sonstiger unzulässiger Weitergabe von Reservierungen (d.h. Reservierungsbestätigungen und/oder Einlassbändchen) ist das Festzelt vorbehaltlich der Verhängung einer Vertragsstrafe gem. Ziffer 8 berechtigt,
Reservierungsbestätigungen und/oder Einlassbändchen, die vor Übergabe bzw. Versand an den Kunden entgegen den Regelungen in Ziffer 7.2 verwendet wurden, nicht an den betroffenen Kunden zu liefern;
die betroffenen Reservierungen zu sperren und dem Inhaber der Reservierung und seinen Gästen entschädigungslos den Zutritt zum Festzelt zu verweigern bzw. ihn aus dem Festzelt zu verweisen sowie sämtliche (noch) nicht eingelöste Verzehr-/Wertgutscheine ersatzlos ungültig werden zu lassen;
betroffene Kunden vom Kauf einer Reservierung für einen angemessenen Zeitraum, maximal jedoch fünf (5) Jahre, auszuschließen; maßgeblich für die Länge der Sperre sind die Anzahl der Verstöße, die Zahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder verwendeten Reservierungen sowie etwaige durch den Weiterverkauf erzielte Erlöse;
im Falle einer unzulässigen Weitergabe von Reservierungen gemäß Ziffer 7.2 von dem jeweiligen Kunden die Auszahlung des erzielten Mehrerlöses bzw. Gewinns nach Maßgabe von Ziffer 9 dieser AGB zu verlangen;
in angemessener Art und Weise über den Vorfall, auch unter Nennung des Namens des Kunden, zu berichten, um eine vertragswidrige Nutzung der Reservierung in Zukunft zu verhindern.
8. Vertragsstrafe
Das folgende Vertragsstrafe Versprechen dient in erster Linie dazu, den Kunden derart zu Einhaltung. der von ihm versprochenen Unterlassungspflichten gem. Ziffer 7.2 dieser AGB zu bewegen, dass er aufgrund der versprochenen Strafe vor (weiteren) Verstößen zurückschreckt.
8.1 Voraussetzungen: Im Fall eines schuldhaften Verstoßes des Kunden gegen die AGB insbesondere gegen eine oder mehrere Regelungen in Ziffer 7.2 ist das Festzelt ergänzend zu den sonstigen nach diesen AGB möglichen Maßnahmen und Sanktionen und unbeschadet etwaiger darüberhinausgehender Schadenersatzansprüche berechtigt, eine angemessene Vertragsstrafe in Höhe von EUR 6.000,- gegen den Kunden zu verhängen.
8.2 Höhe: Maßgeblich für die Höhe der Vertragsstrafe sind insbesondere die Anzahl der Verstöße, etwaiger durch die unzulässige Weitergabe erzielte Erlöse bzw. Gewinne, Art und Grad des Verschuldens (Vorsatz oder Fahrlässigkeit), Bemühungen und Erfolg des Kunden bzw. Inhabers der Reservierung hinsichtlich einer Schadenswiedergutmachung, notwendige Aufwendungen zur Verfolgung von Verstößen, die Frage ob und in welchen Maß es sich um einen Wiederholungstäter handelt, sowie im Fall eine unberechtigten Weiterverkaufs von Reservierungen die Anzahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder verwendeten Reservierungen. Die genaue Höhe der Vertragsstrafe wir vom Festzelt im Einzelfall nach billigendem Ermessen festgelegt und ist im Streitfall vom sachlich zuständigen Gericht auf ihre Angemessenheit zu überprüfen. Die Vertragsstrafe ist auf etwaige Schadenersatzansprüche des Festzeltes wegen Verstoßes anzurechnen.
9. Auszahlung von Mehrerlösen
9.1 Voraussetzungen: Im Fall einer unzulässigen Weitergabe von Reservierungen gemäß Ziffer 7.2 durch den Kunden ist das Festzelt zusätzlich zur Verhängung einer Vertragsstrafe gemäß Ziffer 8 und ergänzend zu den sonstigen nach diesen AGB möglichen Sanktionen berechtigt, sich von dem Kunden bzw. dem Inhaber der Reservierungen dessen bei der unzulässigen Weitergabe einer Reservierung (d.h. Reservierungsbestätigung und/oder Einlassbändchen) erzielten Mehrerlös bzw. Gewinn ganz oder teilweise auszahlen zu lassen.
9.2 Höhe und Verwendung: Maßgeblich für die Frage, ob und inwieweit die Mehrerlöse ausgezahlt werden müssen, sind die in Ziffer 8.2 genannten Kriterien und die Höhe einer etwaigen verhängten Vertragsstrafe.
10. Ergänzende Bestimmungen zur Durchführung von Veranstaltungen bei einer SARS- CoV-2-Pandemie oder vergleichbaren Pandemien
Für den Zugang und den Aufenthalt im Festzelt, welche gesonderten Auflagen, Regulierungen und/ der Maßnahmen etc. von Behörden oder anderen staatlichen Institutionen im Zusammenhang mit SARS- CoV-2- Pandemie oder vergleichbaren Pandemien unterliegen, gelten die nachfolgenden Bestimmungen:
Der Kunde bzw. der Inhaber der Reservierung erkennt an, das das Oktoberfest insbesondere aufgrund gesetzlicher, verordnungsrechtlicher soweit behördlicher Auflagen, Regulierungen und/oder Maßgaben etc. gegebenenfalls nicht in der ursprünglich vorgesehenen Art und Weise stattfinden kann; insbesondere erkennt der Kunde an, das die Durchführung und Teilnehme an einer Veranstaltung im Festzelt gegebenenfalls an die Einhaltung zusätzlicher Regelungen, Bestimmungen und Anforderungen durch das Festzelt gebunden ist. Der Kunde akzeptiert, dass das Festzelt zum Schutz der Gesundheit der Kunden und Mitarbeiter nach billige Ermessen auch über die gesetzlichen, verordnungsrechtlichen oder behördlichen Auflagen, Regulierungen und/oder Maßnahmen hinausgehende angemessene Verhaltens-und Hygieneregeln festlegen kann, zu deren Einhaltung das Festzelt und seinen Gästen (die weitern Inhaber eines Einlassbändchen) in Bezug auf die entsprechende Sitzplatzreservierung) verpflichtet.
Das Festzelt ist berechtigt, Reservierungen einzelner Kunden zur Reduzierung der Besucherzahlen zu stornieren, wenn dies aufgrund gesetzlicher, verordnungsrechtlicher oder behördlicher Anordnung oder vergleichbarer Maßnahmen erforderlich wird. Im Fall der endgültigen Absage der Veranstaltung oder der Stornierung der vom Kunden erworbenen Reservierung wird dem Kunden der entrichtete Verkaufspreis für den Verzehr erstattet. Nicht erstattet werden eine Versandgebühr nach erfolgtem Versand so wie eine Bearbeitungsgebühr.
Das Festzelt kann dem Kunden aus wichtigem Grund, etwa zur Einhaltung von Abstandsregeln oder zur Umsetzung von Schutz- und Hygienekonzepten, von seiner Reservierung abweichende Sitzplätze zuweisen; in diesen Fällen besteht keinen Anspruch des Kunden auf eine Erstattung des Verkaufspreises oder sonstige Entschädigung.
Das Festzelt ist berechtigt den Zugang zu und/oder den Verbleib des Kunden oder seiner Gäste im Festzelt ohne Anspruch auf Erstattung der erworbenen Verzehrgutscheine oder sonstige Entschädigungen zu verweigern und/ oder den Kunden oder seinen Gästen ebenso ohne Anspruch auf Erstattung noch nicht eingelöster Verzehr- /Wertgutschein oder sonstige Entschädigungen aus dem Festzelt zu verweisen.
Den jeweils geltenden gesetzlichen, verordnungsrechtlichen und/ oder behördlichen Auflagen und Maßnahmen nicht nachkommen und/ oder Bestimmungen der Hygiene.- und Schutzkonzeptes des Festzeltes nicht befolgen, insbesondere aber nicht abschließend, einen entsprechenden Nachweis über einer Schutzimpfung gegen oder eine Genesung von SARS-
CoV-2- und/ oder negativen Test vorlegen, in den vorgeschriebenen Bereichen keine medizinische Mund/Nasen Bedeckung tragen oder Abstandsgebote nicht einhalten.
Am Tag der Reservierung an SARS-CoV-2 erkrankt sind oder innerhalb der letzten 14 Tage vor Beginn des Reservierungszeitraums positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurden, innerhalb der letzten 14 Tage vor dem reservierten Zeitraum wissentlich zu einer positiv auf SARS-CoV-2 getesteten Person engen Kontakt hatten oder für eine Erkrankung mit SARS-CoV-2 typische Symptome (Husten, Fieber, Schnupfen, eine Störung oder der Verlustes Geruchs- oder Geschmackssinns, Atemnot) aufweisen oder
Sich innerhalb der letzten 14 Tage vor Beginn des reservierten Zeitraums in einem Risikogebiet (Bsp. Hochrisikogebiet, Virusvariantengebiet) oder vergleichbaren Gebiet aufgehalten haben und deshalb gesetzlichen, verordnungsrechtlichen oder behördlichen Bestimmungen unterliegen, die einen Zugang oder einen Verbleib im Festzelt ausschließen.
Ist aus wichtigen Grund, insbesondere auf der Grundlage gesetzlicher, verordnungsrechtlicher oder behördlicher Auflagen oder dem Schutz- und Hygienekonzept des Festzeltes, die Vorlage von Nachweisen und/ oder Erklärungen des Kunden und seiner Gäste zum Zugang zum Festzelt vorgeschrieben, ist das Festzelt im Einklang mit dem einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt, die Gewährung des Zugangs zur Festzelt von der Vorlage solcher Nachweise und/ oder Erklärungen abhängig zu machen und die Vorgelegten Nachweise und/ oder Erklärungen zu überprüfen.
Das Festzelt weist darauf hin. dass dies zur Nachverfolgung von Infektionsketten gegebenenfalls verpflichtet ist, die Kontaktdaten des Kunden und seiner Gäste zu erfassen und an die zuständige Behörde weiterzugeben. Der Kunde wird daher die Kontaktdaten seiner Person sowie der ihn begleitenden Personen (Gäste) mit deren Zustimmung vollständig und ordnungsgemäß angeben. Das Festzelt verarbeitet die betreffenden Daten im Einklang mit den einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen (etwa Art.6 Abs.1 S.1 lit. C DSGVO i.V.m. den jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen) dies umfasst auch die Weiterleitung an die zuständige Behörde.
Der Kunde und seine Gäste haben den Anordnungen und Auflagen des Festzeltes und des Personals Folge zu leisten. Der Kunde und seine Gäste erkennen an, das auch bei umfassenden Schutz- und Hygienekonzepten die Gefahr einer Infektion mit SARS-CoV-2 im Rahmen des Besuches einer Veranstaltung nicht vollständig ausgeschlossen werden kann.
11. Höhere Gewalt
In sonstigen Fällen höhere Gewalt o.ä. gilt vollumfänglich das in Ziffer 10 Ausgeführte sinngemäß.
12.Streitbeilegung
Die EU bietet eine Online Plattform an, an die sich der Kunde wenden kann, um verbraucherrechtliche Streitigkeiten außergerichtlich zu regeln: http://ec.europa.eu/consumers/ord/.
Das Festzelt nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
13.Datenschutz
Soweit in den AGB nicht konkret anders benannt, erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden und/oder des Inhabers der Reservierung einerseits zur Erfüllung eines Vertrages zwischen dem Festzelt und dem Kunden/Inhaber der Reservierung gemäß Art. 6 Abs. 1 Sub) DSGVO.
Andererseits erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden und/ oder Inhaber der Reservierung zur Wahrung berechtigter Interessen des Festzeltes. Die berechtigten Interessen ergeben sich dabei aus Ziffer 7.1
14. Vertragstext
Der vollständige Vertragstext wird von uns nicht gespeichert. Vor Absenden der Bestellung über die Webseite können die Vertragsdaten über die Druckfunktion des Browsers ausgedruckt oder elektronisch gesichert werden
15. Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand
15.1.Rechtswahl: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland
15.1.1.Rechtswahl bei Verbrauchern: Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt die Rechtswahl nach Ziffer 15.1. nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
15.1.2.CISG: Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über einen
internationalen Warenkauf (CISG) wird ausgeschlossen.
15.2 Gerichtsstand: Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliche- rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesen Vertrag der Geschäftssitz des Festzeltes. Dasselbe gilt, wenn der Kunde Unternehmer ist und keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Die Befugnis des Festzeltes, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.
16.Schlussklausel
Sollten einzelne Klauseln dieser AGB ganz oder teilweise ungültig sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht.
Stand März 2025