1. Begründung eines Rechtsverhältnisses und Geltungsbereich dieser AGB
Diese AGB gelten für das Rechtsverhältnis, das durch den Erwerb von Tischreservierungen samt Verzehrgutscheinen zwischen der Festzelt GmbH und dem jeweiligen Kunden begründet wird. Für den Vertrag gelten ausschließlich diese AGB. Andere Vertrags- oder Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn das Festzelt diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Die Wirksamkeit des in Satz 1 genanntenRechtsverhältnisses steht unter der aufschiebenden Bedingung des Abschlusses eines entsprechenden Veranstaltungsvertrags zwischen dem Festzelt und der Stadt München in Bezug auf das Oktoberfest 2023
2. Leistungsgegenstand, Bestellung, Vertragsabschluss und Besuchsrecht
2.1 Leistungsgegenstand: Vertragsgegenstand ist die Reservierung von Tischen im Festzelt an einem konkreten Tag für einen konkreten Zeitraum anlässlich des Münchner Oktoberfestes sowie der Kauf von Verzehrgutscheinen (nachfolgend„Reservierungen“). Reservierungen können nur tischweise erfolgen. Für die Reservierungen ist eine Mindestabnahme an Verzehrgutscheinen pro Person erforderlich sowie eine Bearbeitungsgebühr. Im Falle einer Reservierung werden dem Kunden die Sitzplätze für die in der Reservierung angegebenen Personenzahl für die jeweils vereinbarte Reservierungszeit zur Verfügung gestellt. Die Verzehrgutscheine können während des Aufenthaltes zur vereinbarten Reservierungszeit im Festzelt eingelöst werden. Platzwünsche werden möglichst berücksichtigt. Bestimmte Tische können jedoch nicht garantiert werden.
2.2 Reservierungsanfragen: Reservierungsanfragen können über die Webseite MuenchnerStubn-Festzelt.de gestellt werden.
2.3 Bestellungen per Mail: Im Falle einer Reservierungsanfrage via E-Mail kommt die Reservierung wie folgt zustande: Der Kunde sendet eine E-mail, die den gewünschten Tag, Uhrzeit und Anzahl der Tischreservierungen enthalten muss, an die auf der Webseite MuenchnerStubn-Festzelt.de genannte E-Mail Adresse. Das Festzelt sendet dem Kunden ein entsprechendes Angebot auf Vertragsschluss samt Registrierungsdaten via E-mail zu. Zur Annahme dieses Angebots bekommt der Kunde eine Reservierungsbestätigung.
Sollte der gewünschte Tisch nicht zur Verfügung sein und/ oder der Kunde im Rahmen seiner Reservierungsanfrage angeben, in Bezug auf das genannte Datum, die genaue Uhrzeit und die genaue Tischplatzierung flexibel zu sein, erhält der Kunde gegebenenfalls eine Vorbestätigung. Eine solche Vorabbestätigung beinhaltet keinen Anspruch auf ein späteres konkretes Tischangebot mit fixierten Daten. Der Kunde erhält sodann eine Reservierungsbestätigung per Email.
2.4 Angebot durch das Festzelt per Mail: Wird dem Kunden vom Festzelt ein Angebot auf Vertragsabschluss via Email unterbreitet, muss der Kunde zur Abnahme dieses Angebotes dieses per Email bestätigen.
Der Kunde erhält darauf wiederum eine Reservierungsbestätigung.
2.5 Besuchsrecht: Das Festzelt als Aussteller der Reservierungen will den Zutritt zum Festzelt und den reservierten Plätzen nicht jedem, sondern nur denjenigen Personen gewähren, welche die Reservierung direkt beim Festzelt oder im Rahmen einer zulässigen Weitergabe nach Ziffer 7.3 erworben haben. Das Festzelt gewährt daher nur denjenigen Personen das Recht, die jeweilige Veranstaltung zu besuchen (nachfolgend: „Besuchsrecht“) die entweder durch auf die Reservierungsbestätigung oder Einlassbändchen gedruckte Individualiesierungsmerkmale (Bsp. Namensaufdruck) identifizierbar sind oder die nach Ziffer 7.3 Reservierungen zulässig erworben haben. Zum Nachweis seiner Identität hat der jeweilige Besucher ein geeignetes amtliches Identifikationsdokument mit sich zu führen und auf Verlangen des Festzeltes und/ oder der von ihr beauftragten Personen vorzulegen. Reservierungsbestätigungen und /oder Einlassbändchen, die auf dem Festzelt nicht autorisierten Verkaufs- oder Versteigerungsplattform im Internet oder von dritten erworben werden, vermitteln kein Besuchsrecht nach dieser Ziffer und können Rechtsfolgen nach Ziffer 7.4 auslösen. Das Festzelt erfüllt die ihr obliegenden Pflichten hinsichtlich des Besuchsrechts des Kunden oder des jeweiligen Inhabers der Reservierungsbestätigung und/ oder Einlassbändchen, indem sie einmaligen Zutritt zum Festzelt gewährt, die reservierten Plätze zur Verfügung stellt und die Verzehrgutscheine eingelöst werden können. Das Festzelt wird auch dann von ihrer Leistungspflicht befreit, wenn der Einlass der jeweiligen Personen an der vorstehend geschilderten erforderlichen Individualiesung des/r Kunde/n scheitert. Auch hierdurch nicht einlösbare Verzehrgutscheine verfallen vollständig.
3. Zahlungsmodalitäten
3.1 Preise: Alle Preisangaben verstehen sich, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, zuzüglich Liefer- und Versandkosten. Zahlungen zum Erwerb der Verzehrgutscheine sind binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum durch Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto zu leisten. Etwaige Überweisungskosten sind vom Kunden zu tragen. Daneben wird eine Bearbeitungsgebühr pro Tischreservierung mitumfassten Personen erhoben. Im Festzelt ist eine Zahlung in Bar oder mit EC Karte möglich, eine Bezahlung mittels Kreditkarte ist im Festzelt nicht möglich.
3.2 Stornierung durch das Festzelt: Sollte die Zahlung nicht vollständig und / oder fristgemäß durchgeführt werden, ist das Festzelt berechtigt, die Bestellung ersatzlos zu stornieren bzw. die Reservierung zu sperren, die entsprechenden Reservierungsbestätigungen verlieren hierdurch ihre Gültigkeit. Entstandene Mehrkosten sind vom Kunden zu erstatten. Die Geltendmachung von weitergehenden Schadenersatzansprüchen bleibt dem Festzelt vorbehalten.
4. Festbetrieb, Einlass, Verzehrgutschein
4.1 Einlass: Der Einlass in das Festzelt ist für den Kunden und seine Gäste nur mit Reservierungsbestätigung und Einlassband zu dem bestätigten Reservierungsterm garantiert. Die reservierten Plätze sind vollständig einzunehmen. Das Festzelt ist nicht verpflichtet, die reservierten Plätze für den Kunden länger als 20 Minuten nach Beginn der bestätigten Reservierungszeit freizuhalten.
4.2 Platz: Die Reservierung besteht nur aus der in Reservierungsbestätigung angegebenen Tischreservierung (max. 10 Personen) und für die Dauer der Reservierung. Das Festzelt behält sich vor, dem Kunden bei unvorhergesehenem organisatorischem und/ oder logistischem Bedarf einen anderen Tisch in demselben Sektor zuzuweisen. Nicht besetzte Plätze einer Tischreservierung können durch das Festzelt anderen Kunden zugeteilt werden. Beim Verlassen des Festzeltes verfällt der Anspruch auf die reservierten Plätze. Die zeitlich begrenzten Reservierungen sind nach Ablauf der Reservierungszeit freizugeben und der Kunde hat mit seinen Gästen das Festzelt umgehend zu verlassen. Ein Verweilen in den Gängen nach dieser Zeit ist aus sicherheitsrechtlichen Gründen untersagt.
4.3 Verzehrgutschein: Die erworbenen Verzehrgutscheine können im aufgedruckten Zeitraum im Festzelt eingelöst werde. Sie besitzen nur Gültigkeit für das Oktoberfest 2023. Eine Erstattung oder Barauszahlung von Gutscheinen- Restsummen oder nicht eingelösten Gutscheinen ist nicht möglich.
5. Abholung und Versand
5.1.Abholung: Die Einlassbändchen und Verzehrgutscheine können nach vollständigem Zahlungseingang in dem auf der Rechnung genannten Zeitraum und Öffnungszeiten ausschließlich im Münchner Stubn Büro, Goethestraße 5 / 4. Stock, 80336 München durch den Kunden unter Vorlage eines geeigneten amtlichen Identifikationsdokuments abgeholt werden.
5.2 Versand: Bei entsprechender Angabe bzw. Mitteilung durch den Kunden können die Einlassbändchen und Verzehrgutscheine auch kostenpflichtig postalisch an den Kunden versendet werden, wobei das Festzelt das Versandunternehmen auswählt. Der Versand erfolgt nach vollständigem Zahlungseingang.
6. Rücknahme und Erstattung
6.1 Kein Widerrufs- oder Rücknahmerecht: Auch, wenn das Festzelt Reservierungen über Fernkommunikationsmittel im Sinne §312c Abs. 2 BGB anbietet und damit gemäß §312c Abs.1 BGB ein Fernabsatzvertrag vorliegen kann, besteht gemäß §312g Abs.2 Nr.9 BGB kein Widerrufsrecht des Kunden beim Kauf einer Reservierung. Dies bedeutet, das ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht. Jede Angebotsabgabe bzw. Bestellung von Reservierungen ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch das Festzelt bindend und verpflichtend zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Reservierungen.
6.2: Stornierung und Reduzierung der Reservierungen durch den Kunden: Eine kostenfreie Stornierung oder Reduzierung der Reservierungen durch den Kunden ist nur bis zum 09.09.2023 möglich und muss mit dem Festzelt schriftlich angezeigt werden. Bei einer Stornierung oder Reduzierung wird eine Stornogebühr in Höhe von 15% des Rechnungsbetrags erhoben. Die Stornierung oder Reduzierung kann nur tischweise erfolgen. Sollten die Einlassbändchen und Verzehrgutscheine bereits vom Kunden abgeholt oder an den Kunden versendet worden sein, ist eine Stornierung oder Reduzierung durch den Kunden ausgeschlossen. Ab dem 10.09.2023 ist eine Stornierung oder Reduzierung durch den Kunden generell ausgeschlossen.
7. Nutzung und Weitergabe
7.1 Sinn und Zweck Zur Durchsetzung von Hausverboten und zur Erhaltung einer möglichst breiten Versorgung der Allgemeinheit mit Reservierungen zu sozialverträglichen Preisen liegt es im Interesse des Festzelts, ihrer Kunden und der Besucher des Oktoberfestes, die nicht autorisierte Weitergabe von Reservierungen einzuschränken, um auf diese Weise Preisspekulationen zu unterbinden (z.B. Den Verkauf von Reservierungen zu überhöhten Preisen)
7.2 Unzulässige Weitergabe: Der Verkauf von Reservierungen erfolgt ausschließlich zur privaten, nicht kommerziellen Nutzung durch den Kunden; jeglicher gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf oder eine sonstige unzulässige Weitergabe der Reservierungen ( d.h. Reservierungsbestätigungen und/ oder Einlassbändchen) durch den Kunden ist untersagt. Dem Kunden ist es insbesondere untersagt.
a) Reservierungen öffentlich, insbesondere bei Auktionen und /oder im Internet und/ oderbei nicht vom Festzelt autorisierten Verkaufsplattformen zum Kauf anzubieten und/ oder zu verkaufen.
b) Reservierungen zu einem höheren als dem bezahlten Preis weiterzugeben, ein Preisaufschlag von bis zu 15% zum Ausgleich entstandener Transaktionskosten ist zulässig
c) Reservierungen gewerblichen und /oder kommerziellen Wiederverkäufern und/ oder Händlern anzubieten, diesen zu verkaufen oder weiterzugeben.
d) Reservierungen ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung des Festzeltes kommerziell oder gewerblich zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere zu Zwecken der Werbung der Vermarktung, als Bonus, als Werbegeschenk, als Gewinn oder als Teil eines nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepaketes;
e) Reservierungen an Personen weiterzugeben, gegen die ein Hausverbot besteht, sofern dem Kunden dieser Umstand bekannt war oder bekannt sein musste.
7.3 Zulässige Weitergabe: Eine private Weitergabe einer Reservierung aus nicht kommerziellen Gründen, insbesondere bei Krankheit oder anderweitigen Verhinderungen des Kunden, ist zulässig, wenn kein Fall der unzulässigen Weitergabe im Sinnen der Regelung in Ziffer 7.2 vorliegt. Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus dem mit dem Festzelt geschlossen Vertrag (und damit auch das Besuchsrecht) an einen Dritten nur dadurch übertragen, dass der Dritte an seiner Stelle in den Vertrag mit dem Festzelt unter Übernahme sämtlicher Rechte und Pflichten eintritt. Dieser Eintritt setzt die Zustimmung des Festzeltes voraus, die hiermit unter den im Folgenden genannten Bedingungen vorab erteilt wird wenn:
a) der Kunde den neuen Inhaber der Reservierung auf die Geltung und den Inhalt dieser AGB ausdrücklich hinweist;
b) der neue Inhaber der Reservierung mit der Geltung dieser AGB zwischen ihm und dem Festzelt einverstanden ist und
c) das Festzelt unter Nennung des neuen Inhabers der Reservierung rechtzeitig über die Weitergabe der Reservierung informiert wird oder das Festzelt die Weitergabe an den neuen Inhaber der Reservierung konkludent als zulässig erklärt hat.
Die Übertragung einzelner Rechte aus dem mit dem Festzelt geschlossen Vertrag, insbesondere des Besuchsrechtes, ist bei Fehlen einer der in a) bis c) beschriebenen Voraussetzungen ausgeschlossen. Sofern ein Vertragspartner des Festzeltes in zulässiger Weise mehrere Besuchsrechte im Rahmen eines mit dem Festzelt geschlossen Vertrages erworben hat und diese Besuchsrechte in zulässiger Weise an mehrere Dritte abtritt, kommen durch den Eintritt jeweils gesonderte Verträge zwischen dem Festzelt und den eintretenden Personen zustande.
7.4 Maßnahmen bei unzulässiger Weitergabe:
Im Falle eines Verstoßes oder mehrerer Verstöße gegen die Regelung in Ziffer 7.2 und oder in den Fällen sonstiger unzulässiger Weitergabe von Reservierungen ist das Festzelt vorbehaltlich der Verhängung einer Vertragsstrafe gem. Ziffer 8 berechtigt.
a) Reservierungsbestätigungen und/ oder Einlassbändchen, die vor Übergabe bzw. Versand an den Kunden entgegen den Regelungen in Ziffer 7.2 verwendet wurden, nicht an den betroffenen Kunden zu liefern;
b) die betroffenen Reservierungen zu sperren und dem Inhaber der Reservierungen und seinen Gästen entschädigungslos den Zutritt in das Festzelt zu verweigern bzw. ihn aus dem Festzelt zu verweisen sowie sämtliche (noch) nicht eingelöste Verzehrgutscheine ersatzlos ungültig werden zu lassen.
c) betroffene Kunden vom Kauf einer Reservierung für einen angemessenen Zeitraum, maximal jedoch fünf (5) Jahre, auszuschließen, maßgeblich für die Länge der Sperre sind die Anzahl der Verstöße, die Zahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder verwendeten Reservierungen sowie etwaige durch den Weiterverkauf erzielte Erlöse.
d) im Falle einer unzulässigen Weitergabe von Reservierungen gemäß Ziffer 7.2 von dem jeweiligen Kunden die Auszahlung des erzielten Mehrerlöses bzw. Gewinn nach Maßgabe von Ziffer 9 dieser AGB zu verlangen.
e) in angemessener Art und Weise über den Vorfall, auch unter Nennung des Namens des Kunden zu berichten, um eine vertragswidrige Nutzung der Reservierung in Zukunft zu verhindern
8. Vertragsstrafe
Das folgende Vertragsstrafeversprechen dient in erster Linie dazu, den Kunden derart zu Einhaltung. der von ihm versprochenen Unterlassungspflichten gem. Ziffer 7.2 dieser AGB zu bewegen, dass er aufgrund der versprochenen Strafe vor (weiteren) Verstößen zurückschreckt.
8.1 Voraussetzungen: Im Fall eines schuldhaften Verstoßes des Kunden gegen die AGB insbesondere gegen eine oder mehrere Regelungen in Ziffer 7.2 ist das Festzelt ergänzend zu den sonstigen nach diesen AGB möglichen Maßnahmen und Sanktionen und unbeschadet etwaiger darüberhinausgehender Schadenersatzansprüche berechtigt, eine angemessene Vertragsstrafe in Höhe von EUR 6.000,- gegen den Kunden zu verhängen.
8.2 Höhe: Maßgeblich für die Höhe der Vertragsstrafe sind insbesondere die Anzahl der Verstöße , etwaiger durch die unzulässige Weitergabe erzielte Erlöse bzw., Gewinne, Art und Grad des Verschuldens ( Vorsatz oder Fahrlässigkeit) , Bemühungen und Erfolg des Kunden bzw. Inhabers der Reservierung hinsichtlich einer Schadenswiedergutmachung, notwendige Aufwendungen zur Verfolgung von Verstößen , die Frage ob und in welchen Maß es sich um einen Wiederholungstäter handelt, sowie im Fall eine unberechtigten Weiterverkaufs von Reservierungen die Anzahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder verwendeten Reservierungen. Die genaue Höhe der Vertragsstrafe wir vom Festzelt im Einzelfall nach billigenden Ermessen festgelegt und ist im Streitfall vom sachlich zuständigem Gericht auf ihre Angemessenheit zu überprüfen. Die Vertragsstrafe ist auf etwaige Schadenersatzansprüche des Festzeltes wegen Verstoßes anzurechnen.
9. Auszahlung von Mehrerlösen
9.1 Voraussetzungen: Im Fall einer unzulässigen Weitergabe von Reservierungen gemäß Ziffer 7.2 durch den Kunden ist das Münchner Stubn Festzelt zusätzlich zur Verhängung einer Vertragsstrafe gemäßZiffer 8 und ergänzend zu den sonstigen nach diesen AGB möglichen Sanktionen berechtigt, sich von dem Kunden bzw., dem Inhaber der Reservierungen dessen bei der unzulässigen Weitergabe einer Reservierung ( d.h. Reservierungsbestätigung und/ oder Einlassbändchen) erzielten Mehrerlös bzw., Gewinn ganz oder teilweise auszahlen zu lassen
9.2 Höhe und Verwendung: Maßgeblich für die Frage, ob und inwieweit die Mehrerlöse ausgezahlt werden müssen, sind die in Ziffer 8.2 genannten Kriterien und die Höhe einer etwaigen verhängten Vertragsstrafe.
10. Ergänzende Bestimmungen zur Durchführung von Veranstaltungen während der SARS- CoV-2-Pandemie
Für den Zugang und den Aufenthalt im Festzelt, welche gesonderten Auflagen, Regulierungen und/ oder Maßnahmen etc. von Behörden oder anderen staatlichen Institutionen im Zusammenhang mit SARS- CoV-2- Pandemie unterliegen, gelten die nachfolgenden Bestimmungen:
11. Höhere Gewalt
In sonstigen Fällen höhere Gewalt o.ä. gilt vollumfänglich das in Ziffer 10 Ausgeführte sinngemäß.
12. Streitbeilegung
Die EU bietet eine Online Plattform an, an die sich der Kunde wenden kann, um verbraucherrechtliche Streitigkeiten außergerichtlich zu regeln:http://ec.europa.eu/consumers/ord/.
Das Festzelt nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
13. Datenschutz
Soweit in den AGB nicht konkret anders benannt, erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden und/ oder des Inhabers der Reservierung einerseits zur Erfüllung eines Vertrages zwischen dem Festzelt und dem Kunden/ Inhaber der Reservierung gemäß Art. 6 Abs.1 Sub) DSGVO. Andererseits erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden und7 oder Inhaber der Reservierung zur Wahrung berechtigter Interessen des Festzeltes. Die berechtigten Interessen ergeben sich dabei aus Ziffer 7.1
14.Vertragstext
Der vollständige Vertragstext wird von uns nicht gespeichert. Vor Absenden der Bestellung über die Webseite können die Vertragsdaten über die Druckfunktion des Browsers ausgedruckt oder elektronisch gesichert werden
15.Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand
15.1.Rechtswahl: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland
15.1.1.Rechtswahl bei Verbrauchern: Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt die Rechtswahl nach Ziffer 15.1. nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wir.
15.1.2.CISG: Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über eineninternationalen Warenkauf (CISG) wird ausgeschlossen.
15.2 Gerichtsstand: Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliche- rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesen Vertrag der Geschäftssitz des Festzeltes. Dasselbe gilt, wenn der Kunde Unternehmer ist und keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Die Befugnis des Festzeltes, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.
16. Schlussklausel
Sollten einzelne Klauseln dieser AGB ganz oder teilweise ungültig sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht,
Stand März 2023